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Warum muss man eine Verfahrensdokumentation haben?

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Im BMF-Schreiben vom 11.03.2024 ist durch die Finanzverwaltung vorgeschrieben, dass Unternehmen eine Verfahrensdokumentation erstellen müssen, weil...

...Prozesse EDV-gestützt abgebildet werden

...Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten
teilweise oder komplett elektronisch erfüllt werden 

 Die Verfahrensdokumentation ist aufgrund der Digitalisierung Pflicht für jedes Unternehmen
in Deutschland.

Verfahrensdokumentation
leicht gemacht:

Jedes Unternehmen in Deutschland muss eine Verfahrensdokumentation für seine digitalen Buchführungsprozesse und das interne Kontrollsystem erstellen.

 

Unsere Digitalisierungsberatung hilft Ihnen, diese Prozesse effizient und GoBD-konform zu gestalten – für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Finanzamt und revisionssichere Abläufe.

Die fortschreitende Digitalisierung macht es notwendig, E-Rechnungen und cloud-basierte Archivierung in der Verfahrensdokumentation abzubilden. Wir visualisieren diese nach dem Industriestandard BPMN und sorgen dafür, dass Ihre digitalen Prozesse optimal integriert sind.

Moderne Prozessvisualisierung mit dem Industriestandard „BPMN“ (Business Process Model and Notation) ​

​

Gemeinsame Erarbeitung eines Internen Kontrollsystems (IKS) 

​

Strukturierte und verständliche

Dokumentation​

 

Internes Kontrollsystem (IKS) 

​

Visualisierung der buchhaltungs-relevanten Geschäftsprozesse
 

Nachweis über Datensicherheit 
 

Dokumentation der Nachvollziehbarkeit

& Nachprüfbarkeit der Buchhaltung
 

Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen der Buchführung (Revisionssicherheit)
 

Regelung der Aufbewahrung von Unterlagen
 

Beschreibung des Datenzugriffs 

INHALT EINER VERFAHRENS-
DOKUMENTATION

  • Umfangreiche Beratung von Experten

  • Erstellung einer rechtssicheren Verfahrensdokumentation:

    • Allgemeine Beschreibung

    • Anwenderdokumentation

    • Technische Systemdokumentation

    • Betriebsdokumentation 

    • Moderne Prozessvisualisierung mit dem Industriestandard „BPMN“ (Business Process Model and Notation) ​

    • Strukturierte und verständliche Dokumentation

  • Beratung beim Aufbau des internen Kontrollsystems (IKS)

  • Automatische Speicherung/Archivierung Ihrer Verfahrensdokumentation in der divedo cloud (für bis zu zehn Jahre möglich)

Preisliste

Wir erstellen Ihnen Ihre Verfahrensdokumentation:

Gerne beraten wir Sie zuerst bei einem kostenlosen Kennenlernen persönlich!

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Verfahrensdokumentation direkt beauftragen – so geht's

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Legen Sie die für Sie passende Verfahrensdokumentation in den Warenkorb. ​​

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Gehen Sie auf Ihren Warenkorb. Nach Abschluss der Bestellung können Sie direkt einen Onlinetermin auswählen, um ein Interview mit einem unserer Consultants zu buchen. ​

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Nach dem Interview beginnen wir mit der Erstellung Ihrer individuellen Verfahrensdokumentation. Die Lieferzeit beträgt wenige Wochen nach dem Interview. Unsere Consultants bleiben in dieser Zeit mit Ihnen in Kontakt und stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

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Welche Verfahrensdokumentation
passt zu Ihrem Unternehmen?

Für Unternehmen bis
1 Mio. Euro Jahresumsatz

passt die kleine Verfahrensdokumentation.

1.800€ 
zzgl. USt.

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Für Unternehmen ab 1 Mio.
bis 5 Mio. Euro Jahresumsatz
,
passt die Standard Verfahrensdokumentation.

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4.890€ 
zzgl. USt.

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Für Unternehmen ab 5 Mio. Euro Jahresumsatz erstellen wir ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Nutzen Sie die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen 

Die BAFA-Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, professionelle Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Profitieren Sie jetzt von staatlichen Zuschüssen und lassen Sie sich bei der Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse unterstützen!

Wer ist förderberechtigt?

Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland. Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro aufweisen, können die Förderung beantragen

Welche Beratungen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungsdienstleistungen, die Ihrem Unternehmen dabei helfen, digitale Prozesse zu optimieren und zukunftssicher zu gestalten. Dazu zählen unter anderem die Beratung im Zusammenhang mit einer Verfahrensdokumentation und des IKS zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben, die Implementierung von E-Rechnungen zur Effizienzsteigerung im Rechnungswesen sowie umfassende Digitalisierungsberatungen, die Ihnen dabei helfen, Geschäftsprozesse nachhaltig zu automatisieren und zu modernisieren.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Standort des Unternehmens:

Neue Bundesländer, Region Lüneburg, Region Trier: 80 % der Beratungskosten, bis zu 2.800 €

Alte Bundesländer, Land Berlin, Region Leipzig: 50 % der Beratungskosten, bis zu 1.750 €

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Wir stellen Ihren BAFA-Antrag!

Die divedo GmbH übernimmt für Sie die vollständige Antragstellung zur BAFA-Förderung. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, von der Einreichung der erforderlichen Dokumente bis zur Auszahlung des Zuschusses.

 

Unser Ziel ist es, Ihnen den Bürokratieaufwand abzunehmen, damit Sie sich voll auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.

Buchen Sie jetzt Ihr
kostenloses Erstgespräch!

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In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Ihre individuellen Anforderungen zur Verfahrensdokumentation – unkompliziert und unverbindlich.

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Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen ungenutztes Potenzial im Digitalisierungsbereich ausschöpfen kann – zur Steigerung der Effizienz, Senkung von Kosten und Stärkung Ihrer Marktposition.

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Lassen Sie uns in einem kostenlosen Online-Termin gemeinsam herausfinden, wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

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